Unter bestimmten Umständen kann es für Sie als Pferdetierarzt/ärztin notwendig sein, eine alternative Behandlung anzuwenden, die ein spezielles Tierarzneimittel erfordert, das nicht in einer gängigen Zulassung erhältlich ist. Auch kann es sein, dass die bestehende Verabreichungsform oder Konzentration für das betreffende Zieltier nicht angemessen ist. Gemäß der Kaskadenregelung (Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6, Artikel 112, 113 und 114) ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auf ein anderes registriertes Tierarzneimittel auszuweichen, das in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügbar ist. Ist auch diese Alternative nicht verfügbar, kann auf ein in den Niederlanden oder einem anderen EU-Mitgliedstaat registriertes Humanarzneimittel ausgewichen werden. In Situationen, in denen auch diese Mittel nicht (sofort) verfügbar sind, bietet die magistrale Zubereitung eine mögliche Alternative, sofern eine tierärztliche Notwendigkeit besteht. Hier gilt die Anforderung, dass ein Rezept vorliegen muss, das mindestens die folgenden Angaben enthält:
- Der Name des Patienten;
- Der Name des Tierbesitzers;
- Die Menge des abzugebenden Arzneimittels;
- Name und vollständige Anschrift des behandelnden Pferdetierarztes/ärztin.
