Warum ändert sich die Verarbeitung des Pfands für Zomedica-Troden?
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Pfandregelung auf Aufträgen und Rechnungen klarer dargestellt. Das Pfand wird künftig als separate Position ausgewiesen, um mehr Transparenz im Bestellprozess zu schaffen.
Ändert sich die Pfandregelung selbst?
Nein, die Pfandregelung bleibt unverändert. Für jede Zomedica-Trode gilt ein Pfandbetrag von 100 €. Dieser Betrag wird gemäß dem geltenden Rückgabeverfahren verarbeitet, wenn die Trode zurückgegeben wird.
Was ändert sich bei der Bestellung einer Zomedica-Trode ab dem 1. Juli 2026?
Das Pfand in Höhe von 100 € wird künftig als separate Position in der Bestellung aufgeführt. Dadurch werden der Preis der Trode und der Pfandbetrag getrennt auf der Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesen.
Bleibt der Verkaufspreis der Trode unverändert?
Ja, der Verkaufspreis der Trode bleibt unverändert. Das Pfand in Höhe von 100 € wird separat berechnet.
Wird Mehrwertsteuer auf das Pfand berechnet?
Ja, ab dem 1. Juli 2026 wird das Pfand als Bestandteil des Verkaufsauftrags verarbeitet und die Mehrwertsteuer wird darauf berechnet.
Wird das Pfand automatisch bei einer Bestellung hinzugefügt?
Ja, bei der Bestellung einer Zomedica-Trode wird das Pfand automatisch zu Ihrer Bestellung hinzugefügt.
Wie wird das Pfand bei der Bestellung mehrerer Troden berechnet?
Das Pfand wird pro Trode berechnet. Bei der Bestellung mehrerer Troden wird für jede einzelne Trode ein Pfand von 100 € hinzugefügt.
Ändert sich das Rückgabeverfahren für die Trode?
Nein, das Rückgabeverfahren bleibt unverändert. Wenn eine Trode gemäß dem geltenden Verfahren zurückgegeben wird, wird das Pfand entsprechend den geltenden Bedingungen verarbeitet.
Warum wird das Pfand separat auf meiner Rechnung ausgewiesen?
Durch die separate Darstellung des Pfands wird die Verarbeitung der Pfandregelung klarer und transparenter.
